NEDRE HELGEÅNS FISKEVÅRDSOMRÅDE
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Angelbestimmungen stammt aus 2026-02-26
Angelregeln
§ Angelscheine gelten für Spinnfischen, Angeln, Fliegenfischen, Eisangeln, Schleppangeln und Eisangeln/Eisangelgeräte.
§ Angelscheine berechtigen zu maximal 2 Ruten pro Person. Beim Eisangeln und Angeln dürfen 6 Ausrüstungsgegenstände verwendet werden.
§ Beim Schleppangeln sind maximal 4 Ausrüstungsgegenstände/Köder gleichzeitig pro Boot erlaubt.
§ Bei Fischarten mit Ausschlusskriterium müssen alle Fische, die kleiner als das Mindestmaß oder größer als das Höchstmaß sind, sofort wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Fischart | Zulässige Größe (cm) | Maximalfang | Schonzeit
(Fang und Tötung)
Hecht | 45–80 | 3 pro Tag
Barsch | 0–35 | 10 pro Tag
Zander | 45–70 | 2 pro Tag | 15. Mai–30. Juni
Forelle/Lachs | 50–75 | 3 pro Tag | 15. September–31. Dezember
§ Alle freigelassenen Lachse müssen sofort zurückgesetzt werden.
§ Das Angeln auf Aale ist verboten. Alle als Beifang gefangenen Aale müssen zurückgesetzt werden.
§ Das Fangen von Welsen ist gemäß der Fischereiverordnung verboten. Alle Welse müssen zurückgesetzt werden.
§ Forellen und Lachse sind vom 15. September bis 31. Dezember geschützt. Gezieltes Angeln auf diese Arten ist in diesem Zeitraum verboten.
§ Zander sind vom 15. Mai bis 30. Juni geschützt. Gezieltes Angeln auf Welse ist in diesem Zeitraum verboten.
§ Kinder und Jugendliche unter 17 Jahren dürfen unter Beachtung der Bestimmungen des Fischereischutzgebiets frei angeln.
§ Schleppangeln ist zwischen den Molen in Gropahålet und von der Grenze des Fischereischutzgebiets in Richtung Meer im Hafen von Åhus bis zur alten Brücke in Åhus verboten.
§ Die Verwendung von Echoloten mit Live-Gebern ist beim Angeln in diesem Gebiet verboten. Das Verbot umfasst auch Technologien, mit denen Fische und Köder in Echtzeit sichtbar gemacht werden können, wie z. B. Live Scope, Active Target und Mega Live.
§ Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des Fischereischutzgebiets wird eine Kontrollgebühr von 1000 SEK erhoben.
§ Die Angelerlaubnis gilt für das Angeln von der Helgeån-Mündung bis Torsebro, mit folgenden Ausnahmen und unter Beachtung der Bestimmungen für Vogelschutzgebiete:
• Angeln in Mjöån ist verboten.
• Angeln am Lagergebäude in Torsebro ist verboten. • Aus Sicherheitsgründen ist das Angeln zwischen der Steinbrücke in Torsebro und dem Kraftwerk verboten.
§ Vom 15. März bis zum 15. Juli ist der Aufenthalt in folgenden Vogelschutzgebieten aufgrund brütender Vögel verboten:
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Vogelschutz
Das Gebiet beherbergt viele vom Aussterben bedrohte, seltene und scheue Vogelarten. Deshalb gelten die nachfolgenden Einschränkungen für das Angeln auf einigen Teilstrecken und in bestimmten Bereichen.
Die entsprechenden Gebiete sind auf der Karte markiert.
I. Der östliche Flußarm des Helgeån von der Burgruine Lillö (Brücke) bis zur Südspitze von ”Blackan” sowie die östliche Hälfte des Flusses bis zur Brücke Härlövsängabron: Hier ist das Angeln vom Ufer oder Boot in der Zeit vom 15. März bis15. Juli wegen brütender Vögeln untersagt. Der Bereich gehört teilweise zum Naturschutzgebiet ”Isternäset”.
II. Nordost einer gedachten Linie von „Stenholmen” (südlich von Hammarslund) bis Ålören (westliches Ufer der Wiesen bei Håslöv): Hier ist das Angeln vom Boot oder Ufer wegen brütender Vögel in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli nicht gestattet.
III. Von Ålören(westliches Ufer der Wiesen bei Håslöv) bis zum Vogelturm: Hier ist beim Angeln vom 15. März bis 1. Juli wegen brütender Vögel ein Mindestabstand zum Ufer von 100 m einzuhalten. In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli ist im Naturschutzgebiet der Wiesen ”Håslöv Ängar” das Angeln von Land aus verboten.
IV. Östlich einer gedachten Linie vom Vogelturm auf den Wiesen Håslövs ängar bis zum Kirchturm in Rinkaby: Hier ist das Angeln vom Ufer oder Boot in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli wegen brütender und rastender Vögel untersagt.
V. Am Ufer beim Seeausfluss Hammarsjöns, 300 m in nordwestlicher Richtung und 250 m in den See hinaus: Hier ist das Angeln vom Ufer oder Boot in der Zeit vom 15. März bis 15. Juli wegen brütender Vögel untersagt.
VI. Die östliche Seite des Flusses Helgeån von Graften bis zum Waldrand ca. 500 m stromabwärts. Hier ist das Angeln vom Ufer während der Zeit vom 15. März bis 15. Juli wegen brütender Vögel untersagt.
Die Einhaltung der Bestimmungen im Angel- und Aufzuchtsgewässer werden vom Aufsichtspersonal überwacht, dessen Anweisungen befolgt werden müssen.
Erlaubtes MaB
Maximaler Fang
Spezies
(cm)
(Beschäftigt und tot)
Befriedungszeit
Pike
45-80 cm
3 pro Tag
Barsch
0-35 cm
10 pro Tag
Zander
45-70 cm
2 pro Tag
15 mai-30 juni
Forelle/Lachs
50-75 cm
3 pro Tag
15 sept-31 dez
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